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2. Zweck des Vereins

(2.1)
Der Verein hat den Zweck, das Modellbahnwesen zu pflegen sowie Verständnis für die Belange des Schienenverkehrs zu wecken, insbesondere auch die Jugend für diese Freizeitbeschäftigung zu begeistern, das kulturelle Leben im Territorium zu bereichern.

(2.2)
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar durch die Förderung des Modellbahnhobbys gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die Mittel des Vereins einschließlich etwaiger Überschüsse werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2.3)
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(2.4)
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

(2.5)
Der Vereinszweck soll durch folgende Mittel erreicht werden: