4. Rechte und Pflichten der Mitglieder

(4.1)
Alle Mitglieder haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

(4.2)
Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten Sie sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und dabei die Sachgüter des Vereins zu benutzen.

(4.3)
Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Bei der Auflösung oder beim erlöschen des Vereins dürfen sie nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurückerhalten.

(4.4)
Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Ersatzansprüche für tatsächlich entstandene Auslagen.

(4.5)
Die Mitglieder sind verpflichtet:
(a) die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern;
(b) das Vereinseigentum schonend und fürsorglich zu behandeln;
(c) den Beitrag rechtzeitig zu entrichten.